| |

 | 
    Verleih/Geräteverleih
 

Geräteverleih

Bin ich berechtigt, Geräte zu entleihen?

Bitte informieren Sie sich in unserer Nutzerordnung


Welche Geräte kann ich im M@AUS ausleihen?
  • Daten- /Videoprojektoren
  • Videokameras (S-VHS-Vollformat, Hi-8, Digital-8 und Mini-DV)
  • Stative
  • Beleuchtungseinrichtungen für Video und Fotografie
  • Fotoapparate (digital)
  • Overheadprojektoren
  • Episkop / Präsenter
  • Verstärkeranlagen
  • Großbildleinwand (transportabel); Stativleinwände
  • mobile analoge Videoschnittanlage (Standort Lauterbach)
  • DVD-Player
  • 16-mm-Filmprojektoren, Super-8-Projektoren
  • Diaprojektoren (auch für Überblendung; Endlos-/Rundmagazin; 6x6-Format)

Was muss ich bei der Geräteausleihe beachten?

Verleihgeräte sind durch berechtigte Personen während der Öffnungszeiten des jeweiligen Standortes auszuleihen und fristgerecht wieder zurückzubringen.
Der Benutzer/die Benutzerin haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den benutzten Medien und Geräten entstehen und die in ursächlichem Zusammenhang mit der Benutzung stehen, und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises. Er/sie hat sich bei der Ausleihe von der Vollständigkeit des entliehenen Materials zu überzeugen.
Es ist ausdrücklich untersagt, entliehene Geräte an Dritte außerhalb der eigenen Institution weiter zu geben.
Bei Geräten wird die Benutzungsdauer jeweils vereinbart; diese sollte in der Regel eine Woche nicht überschreiten.
Reservierungen können per Telefon, Fax oder E-Mail vorgenommen werden.
Im Interesse der anderen Nutzer bitten wir Sie, nicht mehr benötigte Reservierungen möglichst frühzeitig zu stornieren.