|
|
|
Nutzerordnung des M@AUS · Regionales Medienzentrum
Gießen-Vogelsberg
| Ausleihberechtigung |
|
Schulen und Institutionen in kommunaler
Trägerschaft
Die Mitarbeiter/innen aus allen Schulen und Institutionen in
Trägerschaft von Stadt Gießen, Kreis Gießen und dem
Vogelsbergkreis können an beiden Standorten des M@AUS ·
Regionales Medienzentrum Gießen-Vogelsberg kostenfrei Medien und
Geräte entleihen.
Einrichtungen außerhalb der Region Gießen-Vogelsberg wenden
sich an das jeweilige kommunale Medienzentrum ihres Kreises.
Als neuer Nutzer des M@AUS · Regionales Medienzentrum
Gießen-Vogelsberg bringen Sie beim ersten Mal bitte einen
ausgefüllten Ausdruck unseres Erfassungsformulars mit
(pdf, 156 KB).
Institutionen in öffentlicher
Trägerschaft
Andere Institutionen in öffentlicher Trägerschaft (Uni, FH,
Krankenpflegeschulen, auch Kirchengemeinden etc.) können ebenfalls
Medien und eingeschränkt Geräte kostenfrei entleihen; dazu
muss jeweils eine Ausleihbescheinigung vorgelegt werden, in
welcher sich die Institution verpflichtet, die uneingeschränkte
Haftung für das entliehene Material zu übernehmen und im
Verlustfall für Ersatz zu sorgen bzw. den aktuellen
Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Eingetragene gemeinnützige Vereine sind widerruflich ebenfalls
ausleihberechtigt und haben dieselbe Bescheinigung, unterschrieben vom
vertretungsberechtigten Vorstand, vorzulegen.
Bitte klicken Sie hier, um die Ausleihbescheinigung
herunter zu laden
(pdf-Datei, ca. 100 KB) und bringen Sie
einen ausgefüllten Ausdruck mit an den Standort Ihrer Wahl
(Gießen oder Lauterbach).
Unsere Kunden sind in erster Linie Schulen. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass die Ausleihe von Geräten
für außerschulische Nutzer nur eingeschränkt und die
längerfristige Buchung von Geräten nicht möglich
ist.
Privatpersonen und kommerzielle Institutionen
Eine Ausleihe an Privatpersonen oder kommerzielle Institutionen ist
nicht möglich.
|
| Ausleihdauer und Rückgabe |
Für Medien beträgt die Ausleihdauer max. 14
Tage. Bei Geräten wird die Nutzungsdauer jeweils vereinbart; diese
sollte in der Regel eine Woche nicht überschreiten. Die Medien und
Geräte sind an den Standort zurückzugeben, an dem sie entliehen
wurden (Gießen oder Lauterbach).
Verleihgeräte sollten rechtzeitig per Telefon, Fax oder E-Mail
reserviert werden. Im Interesse der anderen Nutzer bitten wir Sie, nicht
mehr benötigte Reservierungen möglichst frühzeitig zu
stornieren. |
| Download-Medien |
|
Zugangsdaten zum erweiterten Online-Rechercheangebot mit Anzeige der
Verfügbarkeit, Reservierung von Medien und Mediendownload
(weitere Informationen) erhalten
nur Lehrerinnen und Lehrer sowie Lehrkräfte im
Vorbereitungsdienst, die an Schulen im Zuständigkeitsbereich des
Regionalen Medienzentrums Gießen-Vogelsberg tätig sind.
Die Zugangsdaten werden nur erteilt, wenn die berechtigten Personen
das entsprechende Anmeldeformular vollständig
ausgefüllt und von der Schule abgestempelt und unterschrieben
vorlegen.
Die Nutzer verpflichten sich zum gesetzeskonformen Umgang (UrhG §
47) mit den herunterzuladenden Medien.
Die Medien dürfen nur für unterrichtliche Zwecke und nur
für die Dauer der Tätigkeit an der angegebenen Schule genutzt
werden. Nach Überschreiten des Lizenzablaufdatums darf das Medium
unterrichtlich nicht mehr eingesetzt werden.
Die Weitergabe der Medien an Nutzer/-innen außerhalb der
genannten Einrichtungen ist verboten.
Die Anmeldedaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden; das
Ende der Tätigkeit an der genannten Schule muss durch die
Lehrkraft gegenüber M@AUS schriftlich angezeigt werden.
Im Rahmen schulischer Nutzung ist das Kopieren der Medien auf optische
und magnetische Trägermedien erlaubt, soweit dies im Rahmen
schulischer Nutzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist sowohl
für Lehrkräfte - in Ausnahmefällen auch für
Schülerinnen und Schüler - die Nutzung der Medien auf dem
heimischen PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext
stattfindet (z. B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben,
Referatsvorbereitung).
Schülerinnen und Schüler erhalten den Zugang zu diesen
Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien. Sie sind
nicht berechtigt, Medien herunter zu laden.
Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien,
spätestens jedoch nach Ablauf der Lizenzzeit, sind die Medien von
allen Datenträgern sowie von den Rechnern der Lehrerinnen und
Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler zu löschen.
Eine Speicherung der Medien auf Vorrat findet nicht statt.
Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung,
insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu
Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass
das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder
Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht
veröffentlicht wird.
|
| Fernleihe |
Medien, die nicht an den Standorten des Regionalen
Medienzentrums, aber im Zentralarchiv des Medienzentrums Frankfurt e.V.
verfügbar sind, können wir für Sie per Fernleihe
bestellen. Diese Medien werden kostenfrei angeliefert, müssen aber
vom Entleiher auf eigene Kosten nach Frankfurt zurück geschickt
werden.
Die Bestellung dieser Medien aus dem Zentralarchiv muss über einen
unserer Standorte (Gießen oder Lauterbach) erfolgen; dort sind die
Bestellungen dann auch abzuholen. |
| Haftung |
Der Benutzer/die Benutzerin haftet bei Verlust oder
Beschädigung für alle Schäden, die an den benutzten Medien
und Geräten entstehen und die in ursächlichem Zusammenhang mit
der Benutzung stehen, und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw.
Wiederherstellungspreises. Er/sie hat sich bei der Ausleihe von der
Vollständigkeit des entliehenen Materials zu überzeugen.
Es ist ausdrücklich untersagt, entliehene Medien und Geräte an
Dritte außerhalb der eigenen Institution weiter zu geben. |
| Hinweise zum Urheberrecht |
|
Das Kopieren von Medien zu einem anderen Zwecke als dem rein
privaten Home-Bereich ist verboten. Ist ein erkennbarer Kopierschutz
angebracht, sind auch diese Privatkopien unzulässig. Das
Anfertigen von Kopien für dienstliche oder berufliche Zwecke ist
in jedem Fall unzulässig.
Nach überwiegender Rechtsauffassung ist der Einsatz von Medien im
Schulunterricht eine öffentliche Vorführung im Sinne des
Urheberrechts. Dazu müssen die entsprechenden Rechte erworben
werden. Bei privat erworbenen oder kopierten Medien liegen diese Rechte
nicht vor; eine Veröffentlichung bzw. Vorführung ist
daher unzulässig.
Die durch das Medienzentrum zur Verfügung gestellten Materialien
wurden alle mit dem Recht zur öffentlichen nichtgewerblichen
Vorführung erworben.
|
 |
Sie benötigen Adobe Acrobat Reader zum Ansehen
und Ausdrucken von Dokumenten
im pdf-Format. Sie können den Acrobat Reader »hier kostenlos herunter
laden. |
|